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Pflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege beinhaltet das Ausführen ärztlicher Verordnungen, z.B. Durchführung von Injektionen, Verbänden, Medikamente verabreichen bzw. überwachen, Blutzuckerkontrollen, Stomapflege, Pflege von Sonden und Kathetern, Wundversorgungen, Infusionstherapien, Überwachung von beatmungspflichtigen Kunden. Alle Behandlungspflegen muss der Arzt verordnen. Dazu stellt er eine häusliche Verordnung aus, die Kosten werden dann in der Regel von der Krankenkasse übernommen. 

Grundpflege

Behandlungspflege

Behandlungspflege

Unser Hilfsangebot umfasst alle grundpflegerischen Tätigkeiten, die nicht mehr selbstständig bewältigt werden können. Dazu gehören unter anderem Waschen, Anziehen, Rasieren, Kämmen, Hilfe bei den Ausscheidungen, Lagern und Betten. Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, den Kunden aktivierend zu pflegen, dass heißt, alles was er selbst tun kann, soll er auch übernehmen. 


Prophylaktische Maßnahmen:
Wir beachten vorbeugende Maßnahmen, um unsere Kunden vor eventuellen Gefahren zu schützen, z.B. zur Vorbeugung einer Mangelversorgung, zur Verhinderung von Thrombosen und Vermeidung von potenziellen Gefahren (z.B. Sturzgefahr, Dekubitus). 

Bezugspflege

Behandlungspflege

Verhinderungspflege

 

Ein besonderes Qualitätsmerkmal der Diakoniestation Langenfeld ist die Bezugspflege. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass eine Pflegeperson konstant für die Pflege oder Betreuung eines Patienten zuständig ist.

Die Vorteile der Bezugspflege sind:


  • Sehr gute Krankenbeobachtung
  • Guter Informationsfluss zwischen Patienten/Angehörigen und Pflegeperson der Diakoniestation
  • Konstante Bezugsperson und dadurch vertrauensvoller Umgang
  • Die Pflege orientiert sich direkt an den Bedürfnissen der Patienten
  • Schon im Aufnahmegespräch teilen wir Ihnen mit, wer Ihre Bezugsperson sein wird


Die Diakoniestation hat deshalb in der Pflege keine Aushilfen beschäftigt.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass Angehörige einmal verhindert sind, egal aus welchem Grund, stellen wir Ersatz. Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung, wenn die Kunden seit mindestens 6 Monaten Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Wir informieren Sie gerne ausführlich über Gestaltung und Kosten. 

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

 Immer wieder kann es nötig werden, dass eine private Pflegeperson ausfällt oder im Urlaub ist. Kann die oder der Betroffene dann nicht alleine in der häuslichen Umgebung bleiben, gibt es die Möglichkeit der stationären Kurzzeitpflege in einem Altenheim. Wir stellen Ihnen gerne Rufnummern der Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen in unserer Umgebung zur Verfügung. 

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